FachärztInnen für Kinder- und Jugendpsychiatrie und -psychotherapie sowie Psychiatrie und Psychotherapie können wie im Frühjahr wieder maximal 75 Minuten verrechnen, delegierte PsychotherapeutInnen 360 Minuten innert 3 Monaten. Leider wurde zu den Limitationen in der Spitalpsychiatrie noch nicht Stellung bezogen, die FMPP bemüht sich um eine Klärung. Die erweiterten Limitationen gelten für PatientInnen, die bereits in Behandlung sind, nicht aber für Erstgespräche.
Im Faktenblatt des BAG sowie der Website der FMPP finden Sie weitere Informationen.