Die Ausnahmebestimmungen betreffend fernmündlicher Behandlung sind am 31. März 2022 - wie angekündigt - abgelaufen. Ab sofort ist es deshalb nicht mehr möglich, fernmündliche Behandlungen mit einer Limitation von maximal 75 Minuten pro Sitzung (Einzelsetting) über die Tarifposition 02.0060 «Telefonische Konsultation durch den Facharzt für Psychiatrie» abzurechnen.
Ab sofort gelten die üblichen TARMED-Limitierungen wieder:
- 20' für Patientinnen und Patienten 6 bis 75 Jahre
- 40' für Patientinnen und Patienten unter 6 Jahre und über 75 Jahre bzw. bei "erhöhtem Behandlungsbedarf".
Längere Telefonate in Krisensituationen können wie anhin über die zeitlich unlimitierte Position 02.0080 (Psychiatrische Krisenintervention) abgerechnet werden.
Weitere Informationen finden Sie weiterhin auf der Website des BAG.